Bitte weiterhin nur saubere u. verwertbare Textilien über die Altkleidercontainer entsorgen!
Die zum 1.1.2025 umzusetzende EU-Richtlinie zur getrennten Sammlung von Textilien wirft auch im Kreis Soest Fragen auf.
Wir empfehlen aber weiterhin:
- nur verwertbare Textilien über die Altkleidercontainer zu entsorgen
- verschmutzte und nicht verwertbare Textilien direkt über den Restmüll zu entsorgen
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Artikel 11, Abs. 1 der EU-Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie – geändert durch Richtlinie 2018/851/EU) haben die Mitgliedsstaaten die getrennte Sammlung von Textilien bis zum 1. Januar 2025 einzuführen. Diese EU-Vorgabe wurde in Deutschland in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) übernommen. In § 20 KrWG (Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) Abs. 2, Satz 2 ist festgelegt, dass die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen ab 1.1.2025 gilt. Was genau unter den Begriff „Textilabfälle“ fällt, hat der Gesetzgeber jedoch nicht näher definiert.
Praxis im Kreis Soest
Die Altkleidersammlung ist im Kreis Soest kein neues Thema. Seit Anfang 2013 wird vom Kreis Soest/der ESG in Kooperation mit caritativen Sammlern ein Sammelsystem für Altkleider betrieben. Im Kreis Soest stehen den Bürgerinnen und Bürgern zurzeit 310 Altkleidercontainer caritativer Sammler an 221 Standorten für die Abgabe von Altkleidern zur Verfügung. Des Weiteren gibt es Altkleidercontainer gewerblicher Sammler (z. B. an Supermärkten / Einkaufszentren).
Standorte Altkleidercontainer
Die Altkleidercontainerstandorte im Kreis Soest, die vom Kreis Soest und der ESG in Kooperation mit caritativen Sammlern betrieben werden, findet man hier in der Abfall-App unter Containerstandorte.
Einschätzung der ESG
Im Kreis Soest werden mit seinem flächendeckenden System zur Alttextilsammlung über Altkleidercontainer die Anforderungen des KrWG erfüllt. Die z. T. über die Medien verbreitete Meldung, Alttextilien / Textilabfälle dürften nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, halten wir so pauschal für nicht richtig. Dies wird auch weder durch die EU-Richtlinie noch durch das KrWG vorgegeben.
Bei der Sammlung von Alttextilien über die Altkleidercontainer geht es vor allem darum, möglichst viel Sammelware weiter-/wiederverwenden bzw. recyceln zu können. Dafür ist es wichtig, dass die Textilien nicht mit verschmutztem Material zusammen erfasst werden. Diese und andere nicht verwertbaren Bestandteile müssen in Sortieranlagen aussortiert und letztlich wie Restmüll der thermischen Verwertung (i. d. R. in Müllverbrennungsanlagen) zugeführt werden.
Handlungsempfehlung
Bis auf Weiteres bitten wir saubere und verwertbare Textilien über die Altkleidercontainer zu entsorgen. Verschmutzte und nicht verwertbare Textilien sind aber weiterhin direkt über den Restmüll zu entsorgen.
Ein Verbot Kleidung oder andere Textilien, die nicht für eine Weiter-/Wiederverwendung geeignet sind, über den Restmüll zu entsorgen, existiert momentan jedenfalls nicht. Bürger/innen müssen daher im Kreis Soest auch nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn sie nicht verwertbare oder verschmutzte Textilien in der Restmülltonne entsorgen.